Informationen zur Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten
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Separate Sammlung von Altgeräten: Elektro-und Elektronikgeräte, die nicht länger in Gebrauch sind und entsorgt werden sollen, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese getrennt vom gemischten kommunalen Abfall entsorgen. Insbesondere gehören Altgeräte nicht in den Hausmüll, sondern werden über spezielle Sammel- und Rückgabesysteme entsorgt.
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Batterien und Akkus sowie Lampen: Besitzer von Altgeräten müssen alte Batterien und Akkus, die kein integraler Bestandteil des Altgeräts sind und ohne Beschädigung aus diesem entfernt werden können, in der Regel vor der Abgabe bei einer Sammelstelle herausnehmen. Dies gilt nicht, wenn Altgeräte unter Mitwirkung einer öffentlichen Entsorgungsbehörde zur Wiederverwendung aufbereitet werden.
- Optionen für die Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten aus Privathaushalten können diese kostenlos bei den Sammelstellen der öffentlichen Entsorgungsbehörden abgeben oder bei den Rücknahmestellen, die von Händlern oder Herstellern im Rahmen von ElektroG eingerichtet wurden. * ** ***
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Datenschutzhinweis: Altgeräte enthalten häufig sensible persönliche Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte aus dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass jeder Endbenutzer selbst für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich ist.
- Bedeutung des Symbols einer durchgestrichenen Mülltonne: Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, das auf Elektro- und Elektronikgeräten in der Regel abgebildet ist, weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom gemischten kommunalen Abfall entsorgt werden muss.
* Geschäfte mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² und Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, unterliegen der Rücknahmepflicht.
** Dies gilt auch für den Vertrieb über Fernkommunikation, wenn die Lager- und Versandbereiche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² oder die gesamten Lager- und Versandbereiche mindestens 800 m² betragen.
*** Dies gilt auch für die Hersteller der Altgeräte. Bei Produkten von EcoFlow können Sie sich bezüglich der Sammlung von Altgeräten der Marke EcoFlow direkt an support.eu@ecoflow.com wenden. Händler müssen grundsätzlich sicherstellen, dass Altgeräte zurückgenommen werden, indem sie in angemessener Nähe vom jeweiligen Endverbraucher geeignete Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung stellen. Die Möglichkeit, ein Altgerät kostenlos zurückzugeben, liegt vor, wenn ein Händler verpflichtet ist, dieses zurückzunehmen, beispielsweise wenn der Endbenutzer ein neues Gerät desselben Typs erwirbt, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt.