Gründe, warum Sie ein EcoFlow-Partner werden sollten:
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Die Voraussetzungen für 0 % MwSt. Lieferung
Sehr geehrter Kunde,
es ist möglich, dass für die ausgewählten Produkte Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 dUStG für Deutschland oder § 28 Abs. 62 öUStG für Österreich gilt. Bitte prüfen Sie, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind. Der Verkäufer leistet keine Steuerberatung und übernimmt keine Gewähr für das Eintreten steuerrechtlicher Tatbestände. Klicken Sie hier um den Gesetzestext des § 12 Abs. 3 UStG in Deutschland und hier um nähere Informationen zu den Voraussetzungen des § 28 Abs. 62 UStG in Österreich zu lesen.
1. Bitte prüfen Sie für die nach Deutschland verkaufte(n) Ware(n), ob die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind. Ist dies der Fall, kreuzen Sie bitte an, dass Sie beim Kauf der Ware von der Umsatzsteuer befreit sind. Mit dem Ankreuzen dieses Feldes versichern Sie, dass
die Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland liegt,
das erworbene Produkt auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse genutzt werden, oder auf Wohnwagen oder Wohnschiffen, die nicht oder nur gelegentlich bewegt werden, installiert wird, und
die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) nicht übersteigt oder nicht übersteigen wird.
2. Für Produkte, die nach Österreich verkauft werden, prüfen Sie bitte, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes nach § 28 Abs. 62 UStG erfüllt sind. Ist dies der Fall, kreuzen Sie bitte an, dass auf den Kauf der Ware ein Steuersatz von 0% anwendbar ist. Durch Ankreuzen dieses Feldes versichern Sie, dass
die Liefer- und Rechnungsadresse in Österreich liegt,
das erworbene Produkt auf oder an Gebäuden installiert wird, die Wohnzwecken dienen, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder von privaten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden, und
die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage 35 Kilowatt (Peak) nicht übersteigt oder nicht übersteigen wird.
Die Anwendung des Nullsteuersatzes ist nicht mit einem verbindlichen Preisangebot des Verkäufers verbunden. Der Gesamtpreis ergibt sich aus den Produktpreisen und Steuern sowie ggf. zusätzlichen Kosten wie Versand etc. Wenn der Kunde angibt, dass ein Steuersatz von 0% anwendbar ist, wird der angegebene Preis auf dieser Grundlage angezeigt.