Balkonkraftwerk Förderung: Übersicht der Zuschüsse - EcoFlow Germany

Balkonkraftwerk Förderung: Übersicht der Zuschüsse

Mit einem Balkonkraftwerk erzeugen Sie Ihren eigenen Solarstrom direkt auf dem Balkon – einfach, nachhaltig und kostensparend.
Immer mehr Städte und Bundesländer in Deutschland unterstützen die Anschaffung durch attraktive Zuschüsse für Mini-PV-Anlagen, Stecker-Solargeräte und Balkonkraftwerke.
Diese Übersicht zeigt Ihnen die in den einzelnen Regionen Deutschlands verfügbaren Förderbeträge – regional gegliedert und übersichtlich (Stand: November 2024).

 

Bayern

  • München: 0,4 €/Wp, maximal 600 Wp pro Wohneinheit und höchstens 50 % der Investitionskosten, maximal 6500 W.
  • Bubenreuth: 25 % der Anschaffungskosten, maximal 250 €, bis zu 600 W.
  • Erlangen: 50 € Zuschuss je 100 W, maximal 300 €, bis zu 600 W.
  • Buckenhof: 50 € Zuschuss je 200 W, maximal 150 €.
  • Fürth: Maximal 100 €.
  • Großenseebach: 50 € pro Haushalt, maximal 600 W.
  • Gunzburg: Einheitlicher Zuschuss von 100 € pro System.
  • Moosburg: 50 % der Nettokosten, maximal 200 € pro System.
  • Peiting: 120 € pro System, maximal 600 W.
  • Poing: 25 % der Anschaffungskosten, maximal 250 €.
  • Regensburg: 150 € Zuschuss pro System und Wohneinheit.
  • Unterschleißheim: 25 % der Anschaffungskosten, maximal 200 €, bis zu 600 W.
  • Vilseck: Einmaliger Zuschuss von 100 €.
  • Weilheim in Oberbayern: 25 % der Gesamtkosten, maximal 200 €, bis zu 600 W.

Baden-Württemberg

  • Freiburg: Einheitlicher Zuschuss von 200 €.
  • Fröchtenhausen: 100 € pro Haushalt, maximale Leistung 600 W.
  • Heidelberg: Bis zu 750 €, nahezu vollständige Kostendeckung der Balkon-PV-Anlage, nur 50 € Eigenanteil, maximale Leistung 600 W.
  • Königsweiler: 200 € Zuschuss pro Haushalt bei Anlagen unter 600 W.
  • Lorbach: Einheitlicher Zuschuss von 200 € pro Haushalt, maximale Leistung 600 W.
  • Ludwigsburg: Bis zu 300 €, Inhaber der Ludwigsburg-GR-Karte erhalten bis zu 1450 €.
  • Neublauch: 100 €.
  • Schwäbisch Gmünd: 200 € pro Haushalt.
  • Stuttgart: 200 € pro System.
  • Ulm: 150 € für jede Wohneinheit mit einer Anlage unter 600 W.
  • Weinheim: 50 € pro Modul, maximal 2 Module (Gesamtleistung max. 600 W).
  • Tübingen: 30 % der Investitionskosten, maximal 250 €.

Berlin

  • Bis zu 500 € pro Wohnung, Förderung für maximal 14.000 Haushalte.

Hessen

  • Mainz-Bingen: Ein Standardmodul (300 W): Einheitlicher Zuschuss von 200 €; zwei Standardmodule (2 × 300 W): Einheitlicher Zuschuss von 400 €, maximal 50 % der Investitionskosten.
  • Lampertheim: 60 % Zuschuss, maximal 500 €.
  • Nidda: 200 € Zuschuss, maximal 30 % der Anschaffungskosten pro Haushalt; Förderung für 1–2 Systeme, bis zu 600 W.
  • Wiesbaden: Einheitlicher Zuschuss von 200 €.

Niedersachsen

  • Friesoythe: 150 € pro Haushalt, maximale Leistung 600 W.
  • Gifhorn: 180 € Zuschuss pro System.
  • Lüneburg: 30 % der Investitionskosten pro System.
  • Zetel: 50 € pro System.

Nordrhein-Westfalen

  • Köln: 200 € pro System, maximale Leistung 600 W.
  • Bonn: 100 € pro Wohneinheit.
  • Düsseldorf: Bis zu 480 € für 800 W; für Inhaber eines Bonn-Ausweises bis zu 640 € möglich. Für Eigentümer: max. 30 % der Anschaffungskosten.
  • Borgentreich: 100 € pro System (pro Haushalt).
  • Castrop-Rauxel: 100 € pro Wohnung.
  • Düsseldorf: 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 600 €, maximale Leistung 600 W.
  • Essen: 200 € Zuschuss (mind. 300 Wp, Wechselrichter max. 600 W).
  • Freudenberg: 150 € pro System.
  • Friedenberg: 100 € pro Modul, maximal 200 €, maximale Leistung 600 Wp.
  • Gelsenkirchen: Unter 400 W: 100 €; 400–800 W: 200 €.
  • Gronau: 250 € pro Modul, maximal 2 Module, bis zu 60 % der Anschaffungskosten, maximale Leistung 600 W.
  • Kirchheim: 300 € pro System, maximale Leistung 600 W.
  • Löhne: 150 € pro Haushalt, maximale Leistung 600 W.
  • Troisdorf: 100 € pro System, maximale Leistung 600 W.
  • Voerde am Niederrhein: 100 € pro Wohnung, Leistung maximal 600 W.
  • Winterberg: 250 € pro Haushalt, maximale Leistung 600 W.

Rheinland-Pfalz

  • Koblenz: 70 € pro Modul (maximal 2 Module).
  • Pirmasens: Systeme bis 325 W: 75 €; Systeme unter 600 W: 150 €.
  • Ulmitz: 100 € pro Modul, maximal 200 €, maximale Leistung 600 W.

Schleswig-Holstein

  • Kiel: 100 € pro System.
  • Lübeck: 200 € pro Haushalt, maximale Leistung 600 W.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Maximal 500 €.

Sachsen

  • 400 € (Fördertopf für Eigentümer ausgeschöpft, Mieter können weiterhin beantragen).

Brandenburg

  • Einheitlicher Zuschuss von 250 € (Stand: August 2024, Fördermittel derzeit ausgeschöpft).

Sachsen-Anhalt

  • Derzeit ist uns kein Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Sachsen-Anhalt bekannt.

Bremen

  • Derzeit ist uns kein Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Bremen bekannt.

Saarland

  • Aktuell sind uns keine Förderungen in Saarland

Hamburg

  • Derzeit ist uns kein Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Hamburg bekannt.

Thüringen

  • Derzeit ist uns kein Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Thüringen bekannt.

 

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