EcoFlow Installationsbedingungen

EcoFlow Installationsbedingungen

I. Umfang des Standard-Installationsservices

A. Serviceinhalte

Dieser Installationsservice im Rahmen dieser Bedingungen ist strikt auf den Standardinstallationsservice der EcoFlow STREAM-Serie (“STREAM“) oder eines beliebigen Pakets beschränkt, das den STREAM zusammen mit anderen EcoFlow-Produkten (zusammen als die „Produkte“ bezeichnet) umfasst.
Bitte beachten Sie, dass dieser Installationsservice WEDER die Verkabelung der BKW-Serie und der DELTA Pro-Serie mit Solarpanels oder Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) noch die Reinigung oder Entsorgung von während des Installationsprozesses anfallenden Rückständen umfasst. Wenn ein Benutzer eine Verkabelung mit Solar- oder PV-Anlagen anfordert, behält sich die Elektrofachkraft das Recht vor, den Installationsservice abzulehnen.
Der Standard-Installationsservice bezeichnet den hierin beschriebenen grundlegenden Leistungsumfang, der für typische Installationsbedingungen gilt und keine Erweiterungen, Nachrüstungen oder kundenspezifisch angeforderten Änderungen umfasst.
Die im Standard-Installationsservice enthaltenen Leistungen, die über die offizielle EcoFlow-Website gebucht wurden, sind nachstehend in Abschnitt [II] aufgeführt.


B. Installationsvoraussetzungen

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Installationsservice fortgesetzt werden kann:
1. Konformität der elektrischen Anlage: Das elektrische Haussystem des Benutzers muss alle geltenden lokalen Behördenvorschriften und elektrischen Standards vollständig erfüllen. Bei Systemen, die nicht den Anforderungen entsprechen, kann die Immobilie nicht installiert werden.
2. Genehmigung des Eigentümers: Wenn der Nutzer Mieter ist oder die Immobilie nicht besitzt, muss vor der Installation eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers/Vermieters eingeholt werden. Dies beinhaltet die Zustimmung zu Änderungen an der elektrischen Anlage, der Elektroverteilung oder der Grundstücksstruktur. Der Benutzer übernimmt die volle Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und die Haftung für unbefugte Änderungen.
3. Anforderungen an den Zähler: Für Anlagen mit mehr als 800 W (PV-Modus für Privathaushalte) ist ein intelligenter Zähler oder ein kompatibler Einwegzähler als Voraussetzung für den STREAM-Installationsservice erforderlich. Wenn der Benutzer derzeit keinen konformen Zähler hat, muss er vor der Installation den Zähleraustausch mit seinem Netzbetreiber (DSO) koordinieren. Bei einigen DSOs muss das System möglicherweise offline bleiben, bis der Zähleraustausch abgeschlossen ist. Der Benutzer ist allein dafür verantwortlich, alle erforderlichen Zähleraufrüstungen mit seinem DSO zu vereinbaren, wodurch sich die Installationszeit verlängern kann.
4. Eignung des Standorts: Wenn das Gebäude ungewöhnlich lange Leitungsabstände, bauliche Einschränkungen oder Bedingungen aufweist, die zu Unterspannungsrisiken oder Sicherheitsbedenken führen, und die Installation den örtlichen Vorschriften nicht entspricht, kann die Installation nicht fortgesetzt werden.
5. Endgültige Entscheidung: Darüber hinaus behält sich EcoFlow im Falle unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit, Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit der Installation beeinträchtigen, das alleinige Recht vor, die endgültige Durchführbarkeit der Leistung zu bestimmen.
Mit dem Kauf des Installationsservices bestätigt der Nutzer, dass alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, und übernimmt die volle Verantwortung für etwaige Probleme, die aus unvollständigen oder ungenauen Angaben resultieren.


C. Gebiet

Unser Installationservice deckt die meisten Bereiche in Deutschland ab. Bitte überprüfen Sie die Abdeckung, indem Sie Ihre Postleitzahl während des Checkouts eingeben. Wenn die Bestellung nicht aufgegeben werden kann, bedeutet dies, dass Ihre Region derzeit nicht bedient wird. Bitte wenden Sie sich an den Kundensupport, um Unterstützung zu erhalten. Hinweis: Die Überprüfung der Postleitzahl bedarf einer endgültigen manuellen Bestätigung. Wenn der Service an Ihrem Standort letztendlich nicht verfügbar ist, wird sich unser Kundenservice-Team mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Rückerstattung bearbeiten.


D. Anspruchsberechtigung für Installationsservice-Garantien

Die auf der offiziellen EcoFlow-Website beworbenen Installationsservice-Garantien sowie damit verbundenen Leistungen gelten ausschließlich für Bestellungen, die über die offizielle EcoFlow-Website (https://www.ecoflow.com/de & https://de.ecoflow.com/) aufgegeben und vollständig bezahlt wurden.


II. Installationsgebühren und Zusatzkosten

Die Installationsservicegebühr besteht aus einer Standard-Installationsgebühr, die bestimmte vordefinierte Leistungen und Materialien abdeckt. 
Darüber hinaus können zusätzliche Kosten für Leistungen, Arbeitsaufwand oder Materialien entstehen, die über den Standardumfang hinausgehen, abhängig von lokalen Gegebenheiten, behördlichen Anforderungen oder standortspezifischen Umständen.


A. Gebührendeckung für den Installationsservice

Die vom Nutzer über die offizielle EcoFlow-Website gezahlte Standard-Installationsservicegebühr umfasst folgende Leistungen:
  • Verkabelung: bis zu fünf (5) Meter AC-Kabel
  • Installation von Steckdosen: bis zu drei (3) Stück
  • Installation eines dreiphasigen B16-Leitungsschutzschalters mit Fehlerstromschutzschalter (RCD)
  • AC-Anschluss und Integration: Integration von bis zu sechs (6) Geräten in den Verteilerkasten
  • Vor-Ort-Termin: Ein (1) Vor-Ort-Termin ist enthalten. In der Regel erfolgen Standortbewertung und Installation am selben Tag. In Ausnahmefällen kann die Vor-Ort-Pauschale nicht enthalten sein, wie in Abschnitt II.C (Vor-Ort-Besuchsgebühr) beschrieben.
  • Beantragung von Genehmigungen und Registrierungen: EcoFlow übernimmt – sofern erforderlich – die Beantragung notwendiger Genehmigungen oder compliance-relevanter Registrierungen oder unterstützt hierbei angemessen im Rahmen des Installationsprozesses. Der Genehmigungsprozess kann mehrere Einreichungen oder Anpassungen erfordern und unterliegt den Anforderungen sowie Entscheidungen der jeweils zuständigen Behörden.
Zusätzliche Materialien und Arbeitsleistungen sind nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Ebenso können zusätzliche Entfernungen oder besondere Installationsanforderungen zu Mehrkosten führen, vorbehaltlich der Bewertung durch den Elektriker.


B. Ausnahmen von der Gebühr für den Installationsservice

  1. Allgemeine Ausschlüsse
Die auf der offiziellen EcoFlow Webseite aufgeführten Installationsgebühren beinhalten NICHT die folgenden zusätzlichen Kosten, die vom Nutzer zu tragen sind:
  • Zusätzliche Material- und Arbeitskosten können anfallen, wenn zusätzliche Verkabelung erforderlich ist. Bei STREAM umfasst die Installation bis zu 5 Meter AC-Kabel; bei jeder Installation vor Ort, für die eine AC-Kabellänge von mehr als 5 Metern erforderlich ist, können zusätzliche Materialkosten anfallen.
  • Austausch oder Ergänzung von elektrischen Komponenten wie Überstromschutzgeräten (OCPD), Leistungsschaltern, Sicherungen, Anschlusskästen, Sicherungskasten, Stromzählerkasten, Verteilertafel usw.
  • Aufrüstung der vorhandenen Schalttafel.
  • Alle baulichen Änderungen, Wandöffnungen, Ausbesserungen, Malerarbeiten oder andere Arbeiten, die für die Fertigstellung der Installation erforderlich sind.
  • Die Kosten für Neuverkabelung oder elektrische Änderungen, die erforderlich sind, wenn die Installation aufgrund vorhandener Elektro- oder Verkabelungsprobleme nicht durchgeführt werden kann.
EcoFlow behält sich – soweit gesetzlich zulässig – das Recht auf die endgültige Auslegung der Installationsservicegebühr sowie ihres Geltungsbereichs vor.


C. Vor-Ort-Besuchsgebühr

Ein (1) Vor-Ort-Termin ist grundsätzlich in der Standard-Installationsservicegebühr enthalten.
Wird die Installation unter normalen Bedingungen im Rahmen dieses Termins erfolgreich abgeschlossen, fallen keine zusätzlichen Vor-Ort-Gebühren an.
Nach Ankunft des Elektrikers vor Ort kann jedoch in folgenden Fällen eine zusätzliche Vor-Ort-Besuchsgebühr erhoben werden:
  • Installationsabbruch aus nutzerbezogenen Gründen: Wenn die Installation aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Nutzers liegen, nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei Nichterfüllung der Installationsvoraussetzungen, nicht konformen elektrischen Anlagen oder Ablehnung erforderlicher Anpassungen.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben: Wenn vom Nutzer bereitgestellte Informationen fehlerhaft oder unvollständig sind und dadurch die Installation nicht durchgeführt werden kann.
  • Abwesenheit oder fehlende Mitwirkung: Wenn der Nutzer zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder nicht erreichbar ist und der Termin daher nicht durchgeführt werden kann.
  • Kurzfristige Absage oder Terminverschiebung: Wenn der Nutzer den Termin ohne mindestens einen (1) Tag Vorankündigung absagt oder verschiebt.
Die Vor-Ort-Besuchsgebühr beträgt in der Regel €100.
Der konkrete Betrag kann je nach Umständen variieren, darf jedoch die vom Nutzer bereits gezahlte Standard-Installationsservicegebühr nicht überschreiten.


D. Zahlungsart

Alle zusätzlichen Kosten, die nicht durch den oben genannten Standard-Installationsservice abgedeckt sind, werden zwischen dem Nutzer und dem Elektriker vereinbart und vom Nutzer direkt an den Elektriker gemäß dem vereinbarten Angebot gezahlt.
EcoFlow legt die Preise für solche Leistungen nicht fest und kontrolliert diese auch nicht und ist – soweit gesetzlich zulässig – nicht Vertragspartei solcher Vereinbarungen.


III. Leistungsbeschränkungen und Haftungen

A. Leistungsverweigerung aufgrund von Immobilienbewertung

Die Elektrofachkraft behält sich das Recht vor, die Installationsleistung abzulehnen, wenn sich die Immobilie nach Prüfung vor Ort als nicht für die Installation geeignet herausstellt.
Kann die Installation aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Nutzers liegen, nicht durchgeführt werden (z. B. wenn die Installationsumgebung nicht den Anforderungen entspricht oder der Zählerschrank nicht den Installationsvorgaben entspricht und der Nutzer eine erforderliche Anpassung ablehnt), ist der Nutzer verpflichtet, die Kosten für den Vor-Ort-Besuch gemäß Abschnitt II.C zu tragen.


B. Keine Rückerstattung nach der Installation

Sobald der Installationsservice begonnen hat, ist die Installationsgebühr unabhängig vom Ergebnis nicht erstattungsfähig. Wenn der Benutzer nach der Installation des Produkts/der Produkte mit dem Produkt unzufrieden ist und eine Rückgabe anfordern möchte, ist der Benutzer für (a) die nicht erstattungsfähige Installationsgebühr und (b) die vollständigen Kosten für die Entfernung des installierten STREAM verantwortlich. Mit der Aufforderung zum Beginn der Leistung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist und der Anerkennung dieses Verzichts erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, sein Widerrufsrecht bei vollständiger Leistung verfallen zu lassen. Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, werden diese Kosten unter keinen Umständen von EcoFlow übernommen. Die Rückerstattungsrichtlinie für den EcoFlow-Installationsservice finden Sie unter https://de.ecoflow.com/pages/EcoFlow-installation-service-refund-policy


IV. Verantwortung des Benutzers

A. Genaue Informationsbereitstellung

Bei der Bestellung muss der Benutzer genaue persönliche Daten angeben, einschließlich Lieferadresse und Hausinstallationsadresse. Der Benutzer ist auch dafür verantwortlich, dass sich jemand auf dem Gelände aufhält und die angegebenen Kontaktdaten zum Zeitpunkt des Besuchs der technischen Fachkraft erreichbar sind.
Möchte der Nutzer den Installationstermin verschieben oder stornieren, muss dies mindestens einen (1) Tag im Voraus über den offiziellen Kundenservice von EcoFlow (Hotline oder andere vorgesehene Kontaktwege) mitgeteilt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, kann eine Vor-Ort-Besuchsgebühr gemäß Abschnitt II.C erhoben werden.


B. Zusicherung der Installationsbedingungen

Der Nutzer muss sicherstellen, dass sein Wohnsitz, sein Verteilerkasten und seine elektrische Infrastruktur den erforderlichen Installationsbedingungen entsprechen. Kann die Installation nicht erfolgen oder entstehen zusätzliche Kosten aufgrund von Problemen mit der Infrastruktur des Hauses oder Nichteinhaltung, trägt der Nutzer die volle Verantwortung für solche Umstände und damit verbundene Ausgaben.


V. Haftungsausschluss und endgültige Auslegung

EcoFlow ist nicht verantwortlich für Arbeiten, Bedingungen, Risiken oder Kosten, die außerhalb des Standardinstallationsservices liegen


A. Unterbrechung des Service

EcoFlow garantiert nicht, dass der Installationsservice frei von Unterbrechungen, Verzögerungen oder Ausfällen ist. EcoFlow haftet NICHT für Betriebsunterbrechungen, die durch höhere Gewalt, Handlungen Dritter (mit Ausnahme von EcoFlow-zertifizierten Installateuren, die im Rahmen des Installationsservices tätig sind) oder durch Umstände, die dem Benutzer zuzuschreiben sind, verursacht werden.


B. Haftungsbeschränkung

Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haften EcoFlow und seine verbundenen Unternehmen NICHT für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Installationsleistung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sachschäden, Nutzungsverluste oder entgangenen Gewinn, es sei denn, solche Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von EcoFlow. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von EcoFlow und seinen verbundenen Unternehmen auf den Betrag begrenzt, den der Nutzer für die Installationsleistung tatsächlich bezahlt.


C. Mauerschaden

Das Bohren von Löchern oder strukturelle Änderungen während des Installationsvorgangs gelten als Standard- und notwendige Verfahren, um den Service abzuschließen. Der Installateur haftet nicht für die Wiederherstellung oder Reparatur normaler Wandschäden oder Veränderungen (wie Bohren, Montieren oder Schneiden), die im Rahmen der Installation auftreten.


D. Endgültige Auslegung und Aktualisierungen

Diese Bedingungen können in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich. EcoFlow behält sich das Recht zur endgültigen Auslegung dieser Installationsbedingungen vor.

 

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